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Strafanzeige gegen Bundesregierung wegen Verdacht des versuchten Hochverrats

Die BRD hatte noch nie eine so korrupte und kriminelle Regierungsmannschaft wie heute. Was diese Leute auf dem Kerbholz haben, füllt Seiten und müsste eigentlich schon längst die Staatsanwaltschaften immens beschäftigen. Aber halt ... diese unterstehen ja dem Justizministerium und sind gar nicht unabhängig.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinen Urteilen vom 27.Mai 2019 fest, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht hinreichend unabhängig gegenüber der Exekutive sind.


Ehemaliger Chef des Landeskriminalamts Thüringen und Bürgeraktivistin stellen Strafanzeige gegen Bundesregierung wegen Verdacht des versuchten Hochverrats

Auf der Seite des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V. heißt es dazu wie folgt:


„…Das MWGFD-Mitglied, Uwe Kranz, ltd. Ministerialrat a. D. und die Bürgeraktivistin Marianne Grimmenstein, haben am 23. Juli 2023 eine #Strafanzeige gegen führende Politiker der Bundesrepublik Deutschland wegen des Verdachts des (versuchten) Hochverrats, wegen Verstöße gegen das Völkergesetzbuch (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) sowie wegen aller sonstigen in Betracht kommenden Tatbestände, gestellt.


Das Verhalten der #Bundesregierung und der meisten Parlamentarier im Zusammenhang mit der parlamentarischen Behandlung der geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der #WHO und des sog. WHO-Pandemievertrags (CA+) missachtete wesentliche Elemente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verletzt das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und, mit Blick auf die Länderkompetenzen in Gesundheitsfragen, auch das Föderalismusprinzip. Es bewirkt, falls es im Mai 2024 zur Verabschiedung der beiden WHO-Rechtsinstrumente kommt, die extreme Gefährdung unserer Souveränitäts- und Freiheitsrechte.


Die maßgeblichen demokratischen Instanzen haben fast zur Gänze versagt, daher ist das Einschreiten der Judikative gefordert.“



In der Strafanzeige heißt es u. a.:


„Mit den geplanten Verträgen würden Hoheitsrechte an die WHO ohne jegliche demokratische Kontrolle und Legitimation übertragen.

In der gegenwärtigen Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) wurden die kerndemokratischen Prinzipien von „Würde, #Menschenrechte und Grundfreiheiten“ des Grundgesetzes gestrichen. Diese Streichung berührt Art. 1 und 20 GG, die der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes unterliegen. Im Artikel 12 der geänderten IHR ist sogar festgelegt, dass der WHO-Direktor zukünftig die alleinige Entscheidungsmacht, auch schon bei potenzieller Gefahr, bei der Ausrufung einer Pandemie habe. Nach Artikel 53A IHR müssten die Mitgliedsstaaten einen Durchführungsausschuss einrichten, welche die Umsetzung der Maßnahmen überwache.

Es scheint, dass die Bundesregierung die demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht mehr beachtet. Die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter wird durch die Bundesregierung völlig missachtet, denn die Abgeordneten werden über die Vorgänge gar nicht informiert. Die Bundesregierung räumt diesmal ganz offen ein, dass sie das Heft des Handelns gar nicht in den eigenen Händen hält und die Regel der repräsentativen #Demokratie missachtet. …“


Die vollständige Strafanzeige finden Sie auf der oben verlinkten Seite!




 
 
 

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