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Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Aktualisiert: 7. Aug. 2023


Ein äußerst lesenswerter und zum Nachdenken anregender Artikel, den ich auf Linkedin entdeckt habe!


+++ NETZFUND auf Linkedin +++

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Liebe Leserinnen und Leser,

liebes Netzwerk,


"Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt", so urteilt das Bundesverfassungsgericht.


Seit 1974, einem Besuch in der VHS Köln, beschäftige ich mich mit Medien, Meinungsfreiheit, Sprache, Sprachwirkung, Manipulation und Propaganda; noch heute habe ich die hervorragenden Unterlagen „Meinungsfreiheit oder werden wir manipuliert -Hashtag#Presse, Film, Fernsehen - Programmierte Unterweisung zum Lernsystem Medienkunde“.


Später interessierte ich mich für die Meinungsunterdrückung im Dritten Reich und in der DDR, die durch die Gestapo und die Stasi flankiert wurden.


Heute sind neben den Klassikern Lord Ponsonby, Edward L. Bernays oder Gustave Le Bon Namen wie @Sabine Schiffer, Uwe Krüger (Medienwissenschaftler) oder Anne Morelli (Historikerin), die meine Neugierde, wie Propaganda heute betrieben wird.


Wie Telepolisin dieser Woche berichtet hat, haben Alexander Unzicker und ich gemeinsam ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und seinen Präsidenten Thomas Haldenwang eingeleitet


Durch dessen Behauptung,

  • Russlandverbreite die „Erzählung“, dass der Kreml den Krieg gegen die Ukraine auch deshalb führe, weil die eigenen Sicherheitsinteressen durch den Westen verletzt worden seien und die

  • konstruierte, wenn auch völlig absurde Kontextherstellung zu „Rechtsextremismus“, „AfD-Nähe“ und „Russlandagenten“ greifen Herr Haldenwang und das BfV unverhohlen

  • mit der (zumindest mittelbaren) Drohung der nachrichtendienstlichen Beobachtung in unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ein.

Wie hier aktuell durch Haldenwang (CDU), das BfV und das diesem vorgesetzten Innenministerium (SPD-Ministerin Nancy Faeser) eine seit 1997 in höchsten akademischen, politischen und militärischen US(!)-Kreisen geführte Diskussion unterdrückt werden soll, und wie wir uns dagegen zu Wehr setzen, darüber hat mich jetzt das Overton-Magazin interviewt.


Unter anderem erfahren die geneigten Leser, dass die vom SPD-Kanzler Olaf Scholz ausgerufene‚ Zeitenwende auch etwas, aber wohl nicht nur mit einem gehörigen „zeitlichen Durcheinandersein“ zu tun haben muss.


Wie anders könnte es sonst zu erklären sein, dass das BfV eine seit 1997 (!) geäußerte Meinung von George F. Kennan (US-Historiker und Diplomat), Robert S. McNamara (US-Verteidigungsminister 1961-68) u.v.a. als AfD-Meinung framt und labelt, wenn die AfD doch erst 2013 gegründet worden ist.


Fragen über Fragen, aber … spannend!


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